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Aktuelles

Auf dieser Seite wollen wir Sie über Ereignisse in der Praxis
und rund um Ihre Lieblinge informieren.

06.06.2023 Tierkrankenversicherungen - unabhängiger Vergleich Mehr....
22.11.2022 Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) Mehr....
04.03.2022 Das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) Mehr....
21.10.2020 Diabetis - und nun? Mehr....
14.10.2020 Kampagne gegen die Qualzucht Mehr....
14.10.2020 Corona-Meldepflicht für Haustiere Mehr....
16.02.2020 Anderung der Gebührenordnung (GOT) für Tierarzte  Mehr....
01.10.2019 Hochansteckender Virus - Füchse mit Staupe infiziert  Mehr....
29.01.2018 Katzenschutzverordnung für den Oberbergischen Kreis.  Mehr....
10.12.2017 Sylvester - wie reagiert ihr Hund auf den Lärm?   Mehr....
08.08.2017 RHDV-2 Virus bein Kanninchen  Mehr....
24.08.2015 Seminar: Erste Hilfe am Hund  Mehr....
01.01.2015 Neuregelung zum EU-Heimtierausweis.  Mehr....
08.06.2014 Die Eröffnungsfeier am 08.06.2014 war ein voller Erfolg.  Mehr....
01.06.2014 Eröffnungsfeier am 08.06.2014.  Mehr....
   

  

06.06.2023 Unabhängige Übersicht für Tierkrankenversicherungen


Liebe Tierbesitzer,

Wir möchten Sie auf eine unabhängige Übersicht zum Vergleich von Versicherungsleistungen und -beiträgen für Tierkrankenversicherungen aufmerksam machen.

Unter folgendem Link erreichen Sie die Vergleichsseite:

Krankenversicherung Hund Vergleich - Die Testsieger 2023 (eisbaumtabelle.de)

Mit freudlichen Grüßen

Ihr Praxisteam

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22.11.2022 Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)


Liebe Tierbesitzer,

Ab dem 22.11.2022 gilt die überarbeitete Fassung der Gebührenordnung für Tierärtze (GOT). Nähere Infos erhalten Sie auf der Seite GOT-Anpassung.de. Weitere Informationen können Sie auch in diesem YouTube-Video erhalten.

Alle niedergelassenen Tierärztinnen und tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, die (Mindest-)Sätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzuhalten. dies können Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschft nachlesen.

Weitere Informationen der Bundestierärztekammer e.V. können Sie sich hier und hier als PDF herunterladen.

Mit freudlichen Grüßen
Ihr Praxisteam

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21.10.2020 Diabetis - und nun ? Kompaktes Wissen und Hilfestellung


​​Liebe Tierbesitzer,

im November haben wir den Welt-Diabetis Monat. Ein kleines Video zu diesem Thema finden Sie unter  www.youtube.com/watch?v=xr0LG03Oig0.

Außerdem gibt es hierzu auch noch eine neue App. Es ist die inteligente Therapie Monitoring PET Diabeties Tracker App.

Sie dient zur:

​-  Dokumentation und Verfolgung des Therapieverlaufs
-  Erstellung von DAten und Diagrammen
-  sie ermöglicht das direkte Teilen mit dem Tierarzt
​-  siegeneriert Warungen und Erinnerungen
 

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14.10.2020 Das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG)


Liebe Tierbesitzer,

Seit dem 28.01.2022 gilt eine neue Gesetzgebung:

die Europäische Tierarzneimittelverordnung (EU) Nr. 2019/6 (EU TAM-VO) und das Deutsche Tierarzneimittelgesetz (TAMG).

Wir möchten Ihnen wichtige Informationen zu ausgewählten Schwerpunkten weitergeben, die für jeden Tierbesitzer wichtig sind.

  

  

  

Erlaubt:

·         Abgabe von Medikamenten ausschließlich an Tierbesitzer der vom Tierarzt behandelten Tiere

Nicht erlaubt:

·         Versand von Arzneimitteln

·         Abgabe an Tierhalter aufgrund eines Rezepts eines anderen Tierarztes

·         Abgabe ohne Untersuchung

Die Abgabe von Arzneimitteln ist demnach nur nach einer tierärztlichen Untersuchung aufgrund Diagnose zulässig. Das gilt nur für die selbst vom Tierarzt untersuchten Tiere. Die Abgabe ohne Untersuchung oder an nicht behandelte Tiere ist nicht zulässig.

Sollten Sie in Behandlung in einer anderen Tierarztpraxis sein, dürfen wir Ihnen leider keine Medikamente geben, auch nicht mit einem Rezept Ihrer Tierarztpraxis. Damit Sie dennoch das Medikament erhalten, besteht die Möglichkeit einer Untersuchung bei uns auf Grundlage einer eigenen Diagnose.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die gesetzlichen Regelungen befolgen.

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21.10.2020 Diabetis - und nun ? Kompaktes Wissen und Hilfestellung


​​Liebe Tierbesitzer,

im November haben wir den Welt-Diabetis Monat. Ein kleines Video zu diesem Thema finden Sie unter  www.youtube.com/watch?v=xr0LG03Oig0.

Außerdem gibt es hierzu auch noch eine neue App. Es ist die inteligente Therapie Monitoring PET Diabeties Tracker App.

Sie dient zur:

​-  Dokumentation und Verfolgung des Therapieverlaufs
-  Erstellung von DAten und Diagrammen
-  sie ermöglicht das direkte Teilen mit dem Tierarzt
​-  siegeneriert Warungen und Erinnerungen
 

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14.10.2020 Kampagne gegen die Qualzucht von Tieren


​​Liebe Tierbesitzer,

Seit ende 2019 läuft die Kampagne umdenken-tierzuliebe gegen die Qualzucht von Tieren. Wir haben und dieser KAmpagne angeschlossen und möchten Sie hierüber mit einem Link zur Tierärtzekammer Berlin (https://www.tieraerztekammer-berlin.de/qualzucht.html) und einem Flyer informieren. Den Flyer können Sie hier als PDF herunterladen. 

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14.10.2020 Corona-Meldepflicht für Haustiere


Liebe Tierbesitzer,

der Bundesrat stimmte in der Sitzung am 03.07.2020 der "Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung für meldepflichtigen Tierkrankheiten" zu, welche die Einführung der Corona-Meldepflicht für Haustiere zum Gegenstand hat.

Die Verordnung wurde am 13.07.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Folgetag in Kraft.

Die Meldepflicht besteht damit seit dem 14.07.2020.

Wir betonen, dass sich die Meldepflicht auf das neuartige Corona Virus (SARS-CoV-2) beschränkt. Andere Viren des Corona-Stamms sind nicht meldepflichtig. Mit der Meldepflicht ist keine Pflicht der Tierhalter verbunden ihr Tier auf SARS-CoV-2 testen zu lassen.

Die Pflicht zur Meldung trifft in erster Linie die Leiterinnen/Leiter der Veterinäruntersuchungsämter, der Tiergesundheitsämter und der öffentlichen oder privaten Untersuchungsstellen (Laborbetreiber).

Die Meldepflicht gilt ferner für Tierärztinnen/Tierärzte, die in Ausübung ihres Berufs eine Infizierung mit SARS-CoV-2 feststellen. Aber nur, wenn die zur Feststellung der Krankheit/des Erregers genommene Probe durch die Tierärztin/den Tierarzt untersucht wurde. Bei Versand einer Probe an ein Labor trifft besagte Meldepflicht den Laborbetreiber. Desgleichen gilt, wenn die Untersuchung vom Veterinär- oder Tiergesundheitsamt durchgeführt wurde, d. h. die Meldepflicht trifft in diesen Fällen die Amtsleitung.

Rechtliche Grundlage:

§ 26 Absatz 3 Tiergesundheitsgesetz in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Anlage zu § 1 Nummer 22a Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten.

Ergänzende Informationen:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/096-corona-haustiere.html

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16.02.2020 Neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)


Liebe Tierbesitzer,

die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Verordnung der Bundesregierung und regelt die Entgelte für tierärztliche Leistungen. Wir als Praxis müssen dieser Gesetzgebung folgen und Ihnen die neue Notdienstgebühr berechnen.
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT) wurde am 13.02.2020 im Bundesgesetzblatt Nr. 6, Seite 158, verkündet.
Die Verordnung tritt damit am 14.02.2020 in Kraft, d. h. ab diesem Datum gilt für die Tierärzteschaft folgendes:
Mit Inkrafttreten sieht die Änderung der GOT vor, dass innerhalb des tierärztlichen Notdienstes mindestens mit dem zweifachen Gebührensatz abgerechnet werden muss, zusätzlich ist die Erhebung einer Notdienstgebühr von 50,00 € (netto) vorgesehen. Die Verpflichtung, eine Notdienstgebühr und mindestens den zweifachen Gebührensatz zu erheben, entfällt für Leistungen, die im Rahmen der regulären Sprechzeiten einer tierärztlichen Praxis, tierärztlichen Klinik oder sonstigen tierärztlichen Einrichtung erbracht werden. Wenn eine Praxis eine regulär Freitagabends bis 20:00 Uhr oder Samstagvormittags Sprechzeiten anbietet, so handelt es sich dabei nicht um einen tierärztlichen Notdienst. Es ändert sich für die regulären Sprechzeiten also nichts.
Die Bundestierärztekammer e. V. stellt im Zusammenhang mit der Änderung der GOT eine Information für Patientenbesitzer zur Verfügung. https://www.bundestieraerztekammer.de/…/GOT_Notdienst_final…&

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29.01.2018 Katzenschutzverordnung für den Oberbergischen Kreis


Ab dem 01.03.2018 gilt für alle Katzen im Oberbergischen Kreis eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht.

Nähere Infprmationen entnehmen Sie bitte dem Flyer, den Sie HIER herunterladen können.
 

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10.12.2017 Was macht Ihr Hund an Sylvester? Hier einige Links zur Geräuschempfindlichkeit


Hunde sind meist sehr geräuschempfilndlich.
Dabei muss zwischen positiven und negativen Geräusche unterschieden werden.

Hier finden Sie 3 kleine Filmchen die das Problem illustrieren --> Filme.

Wie Sie Ihrem Hund helfen können erfahren sie  <<hier>>  und  <<hier>>  .

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06.11.2017 Hochansteckender Virus - Füchse mit Staupe infiziert - Hunde sollen geimpft werden

Das hochansteckende Staupe-Virus ist nach Angaben des Veterinäramtes des Kreises Gummersbach bei mehreren Füchsen im Oberbergischen Kreis nachgewiesen worden. Auch der Rheinischbergischen Kreis, das Sauerland bis hin zum Kreis Soest ist betroffen. Daher raten die Kreistierärzte Hundebesitzern dringend dazu, ihre Vierbeiner gegen das Virus impfen zu lassen.

Übertragung durch die Luft

Das Virus werde durch die Luft in Maul und Schleimhäute übertragen und führe in der Regel zum Tod des erkrankten Tieres.

Viren schädigen das Hirn

Staupe ist eine Virus-Erkrankung, die außer Füchsen, auch Hunde, Mader und Frettche befällt. Die Symptome sind zunächst grippeartig mit hohem Fieber, Erbrechen und Atemwegsentzündung. Die Viren können dann aber auch das Gehirn schädigen.

Der Oberbergische Kreis empfiehlt Hundehaltern dringend, ihre Tiere impfen zu lassen. 

 

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08.08.2017 RHDV-2 Virus bei Kanninchen

Traurig aber wahr!

Der RHDV-2 Virus hat sich mittlerweile auf das gesamte Bundesgebiet ausgebreitet. Dabei nimmt die Anzahl von infizierten Tierbeständen noch stetig zu. Durch die mittlerweile hohe Anzahl von verendeten Tieren kommen stetig mehr und mehr Fragen in den Kreisen unserer Tierhalter auf.

Nähere Informationen erhalten Sie bei uns in der Praxis oder in dem PDF-Dokument, welches Sie  H I E R   herunterladen können.

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24.08.2015 Seminar: Erste Hilfe am Hund

Wir bieten für alle Hundebesitzer ein Seminar "Erste Hilfe am Hund" an.

  • Datum: 19.09.2015
  • Uhrzeit: 14:00 - ca. 17:00 Unr
  • Ort: Tierartzpraxis Melanie Büning
            Carl-Hans-Str. 5
            51674 Wiehl - Oberwiehl
  • Teilnahmegebühr: 30,- EUR
  • Anmeldeschluß: 10.09.2015

In unseren Seminar behandeln wir u.a. die folgenden Themen:

  • Verschiedene Verletzungen
  • Umgang mit Verletzungen und Erkrankungen
  • Vital Messung / Messen von PAT-Werten (Puls, Atmung, Temperatur)
  • Umgang mit Vergiftungen
  • Praktische Übungen, z.B. Anlegen von Verbänden

Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht jeder seinen eigenen Hunde mitbringen kann. Bei den Übungen können nur liebe und verträgliche Hunde teilnehmen.
(Dies klären wir nach dem Anmeldeschluss). Getränke und Knabbereien stehen für Sie bereit, außerdem erhalten Sie ein Skript zum Kurs und ein Zertifikat über Ihre Teilnahme.

Bei Interesse können Sie sich per Email (info@tierarztpraxis-buening.de) oder mit dem zum Herunterladen vorbereiteten Anmeldebogen anmelden.
Den Anmeldebogen können Sie  H I E R   herunterladen, ausfüllen und anschließend an der Anmeldung der Tierarztpraxis Melanie Büning abgeben.

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01.01.2015 Neuregelungen zum EU-Heimtierausweis

Heimtierausweis

Seit dem 29. Dezember 2014, ist die EU-weit Neuregelungen zum EU-Heimtierausweis in Kraft getreten.
Auf diese Änderungen beim von vielen einfach nur als Impfpass bezeichneten Dokument zu ihrem Tier sollten vor allem diejenigen achten, die beabsichtigen mit ihrem Tier über Grenzen zu verreisen.
Das wird in erster Linie wohl Hundebesitzer betreffen, denn Katzen und Frettchen, für die diese Regelungen ebenfalls gelten, bleiben gewöhnlich doch eher zu Hause wenn Frauchen und Herrchen auf Reisen gehen.

Ab dem Jahreswechsel ist in dem EU-Ausweis die Seite ,die der Beschreibung des Tieres dient, nach der Ausstellung des Ausweises mit einer Folie zu laminieren ,sodass später keine Änderungen mehr vorgenommen werden können. Insbesondere für die Einträge zur Transponderkennzeichnung, die für die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises nach wie vor zwingend vorgeschrieben ist, sollen so spätere Änderungen ausgeschlossen werden. Außerdem ist auf einer neu eingefügten Seite der ausstellende Tierarzt einzutragen. Wichtig dabei für alle Inhaber eines alten Impfpasses: Auch die bereits ausgestellten EU-Heimtierausweise behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht ersetzt werden. Nur bei Neuausstellungen ist das neue Dokument zu verwenden.
Gleichermaßen für alte und neue EU-Heimtierausweise gilt: Einträge zur Tollwutimpfung müssen ebenfalls mit kleinen Laminierfolien überklebt werden. So soll ausgeschlossen werden, dass Einträge zur für den Grenzübertritt nötigen Impfung, wie zum Beispiel Impfdatum und Gültigkeitsdauer, nachträglich verändert werden können. Außerdem müssen Einträge zur Tollwutimpfung künftig unbedingt mit der vierstelligen Jahreszahl erfolgen.
Ob mit diesen Regelungen die eigentliche Intention, nämlich dem unerlaubten Tierhandel innerhalb der Europäischen Union einen Riegel vorzuschieben, erfüllt wird, darf zumindest bezweifelt werden. Denn professionelle und kriminelle Tierhändler haben schon jetzt keine ordentlichen Papiere für ihre „Tiere aus dem Kofferraum“. Deshalb dürften sie sich kaum durch neue EU-Heimtierausweise abschrecken lassen.

Weitere Informationen - Interwiew mit Dr. Patric Huselstein, BMEL

 

 

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08.06.2014 Die Eröffnungsfeier war ein voller Erfolg

Eingang

Die Eröffnungsfeier am Sonntag d. 08. Juni 2014 war ein voller Erfolg. Bei herrlichem Wetter besuchten uns im Laufe des Nachmittags ca. 70 Freunde, Bekannte sowie alte und neue Kunden. Bei Kaffee und Kuchen und ganz viel Mineralwasser verbrachten alle einen netten Nachmittag.

Kuchenbuffet

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08.06.2014 Einladung zur Eröffnungsfeier

Prost

Tierärztin Melanie Büning und Ihre Tierarzthelferin Yvonne Hepting möchten mit Euch den Start ihrer Tierarztpraxis am

 Sonntag, dem 08.06.2014 von 12:00-16:00Uhr

feiern.  Beim Genuß kleiner "Leckerchen" und einem netten Umtrunk könnt ihr die Praxis beschnuppern und den Nachmittag genießen ...also, nehmt Herrchen und Frauchen an die Leine und kommt vorbei.

 Wir freuen uns auf Euch

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Adresse
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Adresse

Melanie Büning
Carl-Hans-Str. 5
51674 Wiehl-Oberwiehl

Tel.: 02296 / 9995940

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Notdienste

Die Tierärzteschaft ist für Sie im Notfall täglich von 20:00 - 24:00 Uhr da. Welche Tierärzte am jeweiligen Tag oder Wochenende Dienst haben, erfahren Sie unter: www.tieraerzte-oberberg.de.

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